23.03.2024
Sprache als Ausdruck von Vielfalt
Anlässlich der Ankündigung des Bayerischen Kabinetts, die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) so zu ändern, dass „in Behörden in Bayern […] die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung“[1] verboten werden soll, erhebt die BJR-Vollversammlung folgende Forderungen.
- Förderung einer gendersensiblen Sprache als ein zentraler Baustein für die Schaffung eines inklusiven Umfelds in Bayern, insbesondere in Forschung, Wissenschaft und Bildung
- Rücknahme des Beschlusses zum Genderverbot bzw. Prüfauftrag an die Bayerische Staatsregierung, um nicht nur geschlechtersensibel wie bisher, sondern das Verständnis zu erweitern und künftig Sonderzeichen einzusetzen
- Unterstützung der Zivilgesellschaft dabei, alle Geschlechter angemessen zu berücksichtigen und damit aktiv zur Gleichberechtigung und Anerkennung aller Personen in Bayern beizutragen
Die BJR-Vollversammlung beauftragt den Landesvorstand, die Änderung der AGO hinsichtlich einer Verschärfung zu überprüfen und ggf. sich öffentlich zu Wort zu melden. Die Änderung soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.[2]
[1] https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-maerz-2024/
[2] www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC